Hausordnung

Vorbemerkung

Das Zusammenleben vieler Menschen erfordert eine gewisse Ordnung. Die Hausordnung  soll dieses Zusammenleben in unserer Schulgemeinschaft regeln und Schäden vermeiden helfen.

Es ist daher notwendig, dass alle Schüler und Schülerinnen die vorgegebenen Regeln einhalten. Gemäß § 18 Schulgesetz gibt sich die Grundschule Rupprechtschule folgende Hausordnung.

Diese kann bei Bedarf geändert oder ergänzt werden. Zum Ausdrucken finden Sie diese auch auf der Seite Formulare.

 

1)         Verhalten vor Unterrichtsbeginn

1.1        Für alle Schüler beginnt der Unterricht pünktlich um 8:00 Uhr. Vor dem Unterricht warten die Schüler auf dem Schulhof vor der Treppe (rote Linie).

1.2        Ab 7.50 Uhr (offener Anfang) können die Schüler in ihre Säle gehen.

1.3        Der ehemalige Eingang Nietzschestraße ist nur ein Notausgang.

1.4        Die Kinder hängen ihre Garderobe an die Kleiderhaken vor dem Saal.

1.5        Bei Nachmittagsunterricht warten die Schüler grundsätzlich im Schulhof, bis die  Lehrkraft sie einlässt. 

 

2)         Verhalten auf dem Schulgelände

2.1        Das gesamte Schulgelände ist Fußgängerbereich. Das Abstellen von Fahrrädern ist auf dem Schulhof nicht gestattet.

2.2        Das Befahren des Schulgeländes ist nur mit Sondererlaubnis gestattet.

2.3        Das Mitbringen von Hunden auf das Schulgelände ist untersagt.

2.4        Das Rauchen ist im Schulhaus und auf dem Schulgelände verboten.

2.5        Mit den Spielgeräten und Grünanlagen ist pfleglich umzugehen.

 

3)         Verhalten im Schulgebäude und in den Unterrichtsräumen

3.1        Während des Unterrichts sollte unnötiger Lärm vermieden werden.

3.2        Im Flur ist Drängeln, Springen, Rutschen und Rennen nicht gestattet. Das Geländer, die Fensterbänke und die Kleiderhaken dürfen nicht zweckentfremdet  werden.

3.3        Jeder hilft mit, dass die Toiletten und das Schulhaus ordentlich aussehen. Einrichtungsgegenstände und Dekoration sind pfleglich zu behandeln.

3.4        Gegenstände, die den Schulbetrieb stören oder andere Kinder gefährden (z.B. Feuerwerkskörper, Feuerzeuge, Messer, Spielzeugpistolen, Radiogeräte, Gameboys, MP3-Player,  Handys u.ä.) dürfen nicht zur Schule mitgebracht werden. Unerlaubt mitgebrachte Gegenstände werden eingezogen und den Eltern auf Wunsch ausgehändigt.

3.5        Getränkedosen, Glasflaschen und Kaugummis dürfen nicht mitgebracht werden.

3.6        Alle Fundsachen werden im Fundschrank deponiert.

3.7        Das Betreten der Realschule ist Grundschülern nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet.

 

4)         Verhalten in der Sporthalle

4.1        Die Sporthalle und die Geräteräume dürfen nur unter Aufsicht der Lehrkraft betreten und nur mit deren Erlaubnis verlassen werden.

4.2        Die Turn-/Gymnastikschuhe dürfen nicht außerhalb der Halle getragen werden.

4.3        Das Tragen von Uhren und Schmuck während des Sportunterrichts ist untersagt.

4.4        Lange Haare sind eine Unfallgefahr und müssen deshalb zusammengebunden werden.

4.5        Geräte dürfen nur auf Anordnung der Lehrkraft benutzt werden.

4.6        Alle benutzen Geräte sind nach dem Gebrauch wieder auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.

 

5)         Verhalten während der Pausen

5.1        Wenn es zur Pause klingelt, gehen alle Schüler zügig auf den Pausenhof.

5.2        Das Verlassen des Schulhofes und das Spielen an der Treppe ist grundsätzlich verboten (rote Linie beachten!).

5.3        Niemand hält sich unnötig lange in den Toiletten auf. Sie sind keine Spielplätze.

5.4        Spiele, durch die Personen gefährdet oder Sachen beschädigt werden können, wie z. B. Spiele mit harten Bällen oder sonstigen harten Gegenständen, Schneeballwerfen,  Wurfscheibenspiele (Frisbee), u.ä., sind nicht gestattet.

5.5        Prügeleien und Rempeleien sind grundsätzlich zu unterlassen. Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten werden nicht durch Gewaltanwendung, sondern durch Gespräche gelöst. Kommt zwischen den Beteiligten keine Einigung zustande, ist eine Lehrkraft zur Vermittlung hinzuzuziehen.

5.6        Die Spiele werden wieder an ihren Platz geräumt.

5.7        In der Regenpause bleibt jede Klasse auf ihrem Stockwerk oder in ihrem Saal.

5.8        Das Aufsuchen des Lehrerzimmers und des Sekretariats ist nur in besonderen Fällen gestattet.

 

6)         Verhalten bei Unterrichtsschluss

6.1        Jeder geht auf dem direkten und sichersten Weg nach Hause.

6.2        Nach Schulveranstaltungen außerhalb der Schule geht jeder Schüler in der Regel mit zurück zur Schule, damit der gewohnte Heimweg genommen werden kann.

 

7)         Haftung und Versicherungsschutz

7.1        Bezüglich des Unfallschutzes gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Schüler-Unfallversicherung.

7.2        Bei einem Unfall auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände oder im Schulhaus ist die Schule umgehend zu informieren.

 

8)         Sachbeschädigung

8.1       Schäden, die am Schulgebäude, in den Schulräumen und an den Einrichtungen festgestellt werden, sind sofort einem Lehrer, einer Lehrerin oder der Schulleitung anzuzeigen. Bei mutwilliger Beschädigung haften der Schüler oder dessen Eltern.

8.2       Das Eigentum der Mitschüler ist zu achten. Für Schäden an fremdem Eigentum haften ebenfalls der Schüler oder dessen Eltern.

 

9)         Verhalten bei Feueralarm und im Katastrophenfall

Für den Feuer- und Katastrophenfall gilt der aufgestellte Notplan, der in allen Klassenräumen aufgehängt ist.

 

10)       Versäumnisse

10.1       Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus sonstigen Gründen verhindert, am Unterricht oder an den Sport AG’s teilzunehmen, so setzen die Erziehungsberechtigten die Schule noch am gleichen Tag davon in Kenntnis. Nach spätestens drei Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung erfolgen.

10.2       Bei Unwohlsein während der Unterrichtszeit darf das Kind nur nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten und deren Weisung nach Hause geschickt werden.

 

11)       Beurlaubung

11.1        Eine Beurlaubung vom Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen ist nur aus zwingenden Gründen zulässig. Sie kann auf schriftlichen Antrag der  Erziehungsberechtigten gewährt werden.

11.2      Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt der jeweilige Lehrer, ein bis drei Unterrichtstage beurlaubt der Klassenleiter, in anderen Fällen beurlaubt die               Schulleitung. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollten nicht ausgesprochen werden. Ausnahmen kann die Schulleitung gestatten. Die Vorlage einer                      schriftlichen Begründung und von Nachweisen kann verlangt werden (§ 23 Schulordnung Abs.1 Satz1 Abs.2).

 

12)       Weisungsrecht

Alle Lehrer der Rupprechtschule sind gegenüber allen Schülern weisungsberechtigt.

 

13)       Verstöße

Bei Verstößen gegen die Hausordnung gelten die in der Schulordnung vorgesehenen Maßnahmen, z.B. Untersagung der Teilnahme am Unterricht der laufenden Stunde,

des laufenden Unterrichtstages oder von bis zu drei vollen Unterrichtstagen (§ 59 Schulordnung), schriftlicher Verweis durch den Schulleiter.

 

14)       Hausrecht

Auf dem Schulgelände üben gemäß § 2.7.5 der Dienstordnung die Schulleitung oder deren Beauftragte das Hausrecht aus. Personen, die nicht der Schule angehören,

wenden sich mit ihren Anliegen an das Sekretariat.

 

15)       In Kraft treten

Diese Hausordnung wurde gemäß § 61 der Schulordnung in Zusammenarbeit mit der Gesamtkonferenz, im Einvernehmen mit dem Schulausschuss, sowie im Benehmen mit Schulträger und Schulelternbeirat erlassen. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Ludwigshafen, den 13. März 2006