Schulelternbeirat

Liebe Eltern,

die Mitwirkung von uns Eltern im schulischen Umfeld unserer Kinder ist heute wichtiger denn je. Zum einen können die Schulträger in Zeiten knapper öffentlicher Kassen manches nicht (mehr) leisten, was wir als Eltern für wichtig halten. Zum anderen wurde die Elternmitwirkung an Entscheidungen, die das Schulleben betreffen, in den letzten Jahren deutlich ausgebaut und gestärkt – wir können also mitgestalten, wenn wir uns engagieren. Elternmitwirkung kann in verschiedensten Formen erfolgen. Bei vielen Gelegenheiten können wir ganz unbürokratisch mitmachen, z.B. bei Veranstaltungen der Klasse oder der Schule (Ausflüge, Lesenacht, Klassen- und Schulfeste, Adventsbasteln etc.). Darüber hinaus sind Elternmitwirkung und die Berücksichtigung von Elterninteressen auch durch verschiedene Ämter und Gremien rechtlich abgesichert (gesetzliche Grundlage: §§ 37 ff. des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes):

  • Auf Klassenebene sind dies die Klassenelternversammlung („Elternabende“) und die Klassenelternsprecher. Die Klassenelternsprecher vertreten die Klassenelternversammlung gegenüber dem Klassenleiter, den anderen Lehrern der Klasse und dem Schulleiter. Wenden Sie sich bitte bei Fragen und Problemen, die nur die Klasse Ihres Kindes betreffen, zuerst an den Klassenelternsprecher bzw. seinen Stellvertreter.
  • Auf Schulebene vertritt der Schulelternbeirat (SEB) die Interessen der Eltern
  • Auch auf Regional-, Landes- und Bundesebene gibt es Elternvertretungen (Links zu den Internetseiten dieser Gremien finden Sie am Ende dieser Seite).
  • Daneben besteht an der Rupprechtschule als privater Verein der Förderverein.

Wahl des SEB:

Der SEB als Elterngremium der Schule wird alle zwei Jahre gewählt. Der aktuelle SEB wurde im SJ 20/21 neu gewählt und Sie finden die Mitglieder unter dem Reiter “Mitglieder”.

Aufgaben des SEB:

Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und der Öffentlichkeit und ist ein wichtiges Entscheidungsgremium. Er soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten. Er ist zuständig bei Fragen, die die ganze Schule betreffen; neben Informations- und Anhörungsrechten gibt es auch Entscheidungen, die der Zustimmung des SEB bedürfen.

Die Tätigkeit des SEB umfasst zum Beispiel folgende Bereiche:

  • Regelmäßige Treffen mit der Schulleitung; Einholung aller notwendigen die Schule betreffenden Informationen; Teilnahme an den Gesamtkonferenzen mit dem Lehrerkollegium
  • Vertretung der Interessen der Eltern; Beispiele: – Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Arbeitspläne für den Unterricht und des Qualitätsprogrammes – Einsatz für die Verbesserung der Raumsituation  – Mitwirkung bei der Gestaltung und Umsetzung des Fernunterricht (Corona) –  Mitwirkung bei der Auswahl des Caterers in der Betreuenden Grundschule –  Einsatz für eine verbesserte Verkehrssituation morgens vor der Schule usw.
  • Beratung mit der Schulleitung über sinnvolle Anschaffungen; Kontakt zum Förderverein wegen der Finanzierung. Beispiele für Initiativen des SEB:
    • Anschaffungen für die Schulbücherei und von Erstlese-Material
    • Computer-Ausstattung der Schule
    • Verkehrslätzchen für die 1. und 2. Klassen
    • Bezuschussung von Ausflügen oder Zusatzangeboten wie der Ballschule
    • Anschaffung von Bühnenpodesten für den Musiksaal
    • Schulhofgestaltung
  • Mitwirkung bei Veranstaltungen der Schule (insbesondere Organisation, Helfereinteilung, Einkauf/Verkauf von Speisen und Getränken); unter anderem:
    • Schulfeste und Projekttage
    • Einschulungs- und Verabschiedungsfeiern
    • Info-Veranstaltungen für die Eltern
    • Bundesjugendspiele
    • Advents- und Frühlingsbasteln

    Die Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken bei Schulfesten etc. sind eine wesentliche Finanzierungsquelle des Fördervereins für Anschaffungen.

  • Der SEB ist Ansprechpartner des Landes- und des Regionalelternbeirats und vertritt die Schule in den entsprechenden Wahlversammlungen etc.

Kontaktieren (E-Mail) Sie Ihre Elternvertreter!

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Elternvertretern erfordert einen regelmäßigen Austausch.

Wir freuen uns, wenn Sie mit Ihren Klassenelternsprechern oder bei Fragen, die die gesamte Schule betreffen, dem Schulelternbeirat in Kontakt treten, um Fragen und eventuelle Probleme zu besprechen und um – positive wie negative – Kritik zu äußern oder Anregungen zu geben.

Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung an der Gestaltung des Schullebens!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Karsten Kreher (Vorsitzender des SEB)